Abkürzungen und ausgegebene Kassenzeichen gemäß Erstattungskodex (EKO)
Abkürzung / Symbol | Erklärung |
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* | Nicht kassenzulässig. Kann jedoch vom chef- und kontrollärztlichen Dienst bewilligt werden. |
1, 2, 3, … | Gibt an, wie viele Packungen dieses Arzneimittels maximal pro Rezept abgegeben werden dürfen. |
G (grünes Quadrat) ![]() | Grüner Bereich des EKO (Green Box) |
N (graues Quadrat) ![]() | Kein Bereich des EKO (No-Box) |
R (rotes Quadrat) ![]() | Roter Bereich des EKO (Red Box) |
Y (gelbes Quadrat) ![]() | Gelber Bereich des EKO (Yellow Box) |
PM | Arzneimittel, für die eine Vereinbarung zwischen dem Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und dem vertriebsberechtigten Unternehmen über ein Preismodell vorliegt. |
RE1 | Das Arzneimittel darf erst nach Vorliegen der ärztlichen Bewilligung des chef- und kontrollärztlichen Dienstes abgegeben werden. Für die Erteilung der ärztlichen Bewilligung sind die angegebenen bestimmten Voraussetzungen maßgeblich. |
RE2 | Bei diesem Arzneimittel kann die sonst notwendige ärztliche Bewilligung des chef- und kontrollärztlichen Dienstes durch eine nachfolgende Kontrolle ersetzt werden, wenn die angegebenen bestimmten Verwendungen vorliegen und eine den Richtlinien entsprechende Dokumentation angefertigt wurde. |
IND | Das Arzneimittel ist nur für die angegebenen Voraussetzungen in den jeweiligen Bereich des Erstattungskodex aufgenommen. Für Verordnungen außerhalb dieser Voraussetzungen ist eine ärztliche Bewilligung des chef- und kontrollärztlichen Dienstes einzuholen. |
F14 | Das Arzneimittel ist nur für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr im Grünen Bereich des Erstattungskodex aufgenommen. Für Verordnungen außerhalb der Altersbeschränkung ist es wie ein Arzneimittel des Gelben Bereichs zu behandeln, ggf. mit nachträglicher Kontrolle statt vorheriger Bewilligung, wenn dokumentiert. |
F2J | Das Arzneimittel ist nur für die Behandlung von Kindern bis zum vollendeten 2. Lebensjahr im Grünen Bereich des Erstattungskodex aufgenommen. Für Verordnungen außerhalb der Altersbeschränkung gilt wie bei F14. |
F6J | Das Arzneimittel ist nur für die Behandlung von Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr im Grünen Bereich des Erstattungskodex aufgenommen. Für Verordnungen außerhalb der Altersbeschränkung gilt wie bei F14. |
DS | Desensibilisierungsprodukt; frei verschreibbar durch Fachärztin/Facharzt für Lungenkrankheiten, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Kinderheilkunde sowie Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten und Allergieambulatorien. |
DSX | Desensibilisierungsprodukt; frei verschreibbar durch Fachärztin/Facharzt für Lungenkrankheiten, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Kinderheilkunde sowie Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten. |
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