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Verwendete Abkürzungen für Fachgruppen-Bestimmungen gemäß Erstattungskodex (EKO)
Abkürzung | Erklärung |
A | Nach gesicherter Diagnostik und Vorliegen eines Therapiekonzeptes durch die Fachärztin/den Facharzt für Lungenkrankheiten kann die Verordnung auch durch eine Ärztin/einen Arzt für Allgemeinmedizin erfolgen. Medizinisch indizierte fachärztliche Kontrollen müssen regelmäßig von der angegebenen Fachärztin bzw. dem angegebenen Facharzt durchgeführt werden. Für Verordnungen außerhalb dieser Voraussetzungen ist eine ärztliche Bewilligung des chef- und kontrollärztlichen Dienstes einzuholen. |
Au | Nach gesicherter Diagnostik und Vorliegen eines Therapiekonzeptes durch die Fachärztin/den Facharzt für Augenheilkunde kann die Verordnung auch durch eine Ärztin/einen Arzt für Allgemeinmedizin erfolgen. Medizinisch indizierte fachärztliche Kontrollen müssen regelmäßig von der angegebenen Fachärztin bzw. dem angegebenen Facharzt durchgeführt werden. Für Verordnungen außerhalb dieser Voraussetzungen ist eine ärztliche Bewilligung des chef- und kontrollärztlichen Dienstes einzuholen. |
D | Nach gesicherter Diagnostik und Vorliegen eines Therapiekonzeptes durch die Fachärztin/den Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten kann die Verordnung auch durch eine Ärztin/einen Arzt für Allgemeinmedizin erfolgen. Medizinisch indizierte fachärztliche Kontrollen müssen regelmäßig von der angegebenen Fachärztin bzw. dem angegebenen Facharzt durchgeführt werden. Für Verordnungen außerhalb dieser Voraussetzungen ist eine ärztliche Bewilligung des chef- und kontrollärztlichen Dienstes einzuholen. |
F | Nach gesicherter Diagnostik und Vorliegen eines Therapiekonzeptes durch die Fachärztin/den Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe kann die Verordnung auch durch eine Ärztin/einen Arzt für Allgemeinmedizin erfolgen. Medizinisch indizierte fachärztliche Kontrollen müssen regelmäßig von der angegebenen Fachärztin bzw. dem angegebenen Facharzt durchgeführt werden. Für Verordnungen außerhalb dieser Voraussetzungen ist eine ärztliche Bewilligung des chef- und kontrollärztlichen Dienstes einzuholen. |
K | Nach gesicherter Diagnostik und Vorliegen eines Therapiekonzeptes durch die Fachärztin/den Facharzt für Kinderheilkunde kann die Verordnung auch durch eine Ärztin/einen Arzt für Allgemeinmedizin erfolgen. Medizinisch indizierte fachärztliche Kontrollen müssen regelmäßig von der angegebenen Fachärztin bzw. dem angegebenen Facharzt durchgeführt werden. Für Verordnungen außerhalb dieser Voraussetzungen ist eine ärztliche Bewilligung des chef- und kontrollärztlichen Dienstes einzuholen. |
K+N | Nach gesicherter Diagnostik und Vorliegen eines Therapiekonzeptes durch die Fachärztin/den Facharzt für Kinderheilkunde oder Neurologie oder Neurologie und Psychiatrie oder Psychiatrie und Neurologie oder Neuropädiatrie kann die Verordnung auch durch eine Ärztin/einen Arzt für Allgemeinmedizin erfolgen. Medizinisch indizierte fachärztliche Kontrollen müssen regelmäßig von der angegebenen Fachärztin bzw. dem angegebenen Facharzt durchgeführt werden. Für Verordnungen außerhalb dieser Voraussetzungen ist eine ärztliche Bewilligung des chef- und kontrollärztlichen Dienstes einzuholen. |
K+N+P | Nach gesicherter Diagnostik und Vorliegen eines Therapiekonzeptes durch die Fachärztin/den Facharzt für Kinderheilkunde oder Neurologie oder Neurologie und Psychiatrie oder Psychiatrie und Neurologie oder Neuropädiatrie oder Psychiatrie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie kann die Verordnung auch durch eine Ärztin/einen Arzt für Allgemeinmedizin erfolgen. Medizinisch indizierte fachärztliche Kontrollen müssen regelmäßig von der angegebenen Fachärztin bzw. dem angegebenen Facharzt durchgeführt werden. Für Verordnungen außerhalb dieser Voraussetzungen ist eine ärztliche Bewilligung des chef- und kontrollärztlichen Dienstes einzuholen. |
L | Nach gesicherter Diagnostik und Vorliegen eines Therapiekonzeptes durch die Fachärztin/den Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten kann die Verordnung auch durch eine Ärztin/einen Arzt für Allgemeinmedizin erfolgen. Medizinisch indizierte fachärztliche Kontrollen müssen regelmäßig von der angegebenen Fachärztin bzw. dem angegebenen Facharzt durchgeführt werden. Für Verordnungen außerhalb dieser Voraussetzungen ist eine ärztliche Bewilligung des chef- und kontrollärztlichen Dienstes einzuholen. |
N | Nach gesicherter Diagnostik und Vorliegen eines Therapiekonzeptes durch die Fachärztin/den Facharzt für Neurologie oder Neurologie und Psychiatrie oder Psychiatrie und Neurologie oder Neuropädiatrie kann die Verordnung auch durch eine Ärztin/einen Arzt für Allgemeinmedizin erfolgen. Medizinisch indizierte fachärztliche Kontrollen müssen regelmäßig von der angegebenen Fachärztin bzw. dem angegebenen Facharzt durchgeführt werden. Für Verordnungen außerhalb dieser Voraussetzungen ist eine ärztliche Bewilligung des chef- und kontrollärztlichen Dienstes einzuholen. |
N+P | Nach gesicherter Diagnostik und Vorliegen eines Therapiekonzeptes durch die Fachärztin/den Facharzt für Neurologie oder Neurologie und Psychiatrie oder Psychiatrie und Neurologie oder Neuropädiatrie oder Psychiatrie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie kann die Verordnung auch durch eine Ärztin/einen Arzt für Allgemeinmedizin erfolgen. Medizinisch indizierte fachärztliche Kontrollen müssen regelmäßig von der angegebenen Fachärztin bzw. dem angegebenen Facharzt durchgeführt werden. Für Verordnungen außerhalb dieser Voraussetzungen ist eine ärztliche Bewilligung des chef- und kontrollärztlichen Dienstes einzuholen. |
P | Nach gesicherter Diagnostik und Vorliegen eines Therapiekonzeptes durch die Fachärztin/den Facharzt für Psychiatrie oder Psychiatrie und Neurologie oder Neurologie und Psychiatrie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie kann die Verordnung auch durch eine Ärztin/einen Arzt für Allgemeinmedizin erfolgen. Medizinisch indizierte fachärztliche Kontrollen müssen regelmäßig von der angegebenen Fachärztin bzw. dem angegebenen Facharzt durchgeführt werden. Für Verordnungen außerhalb dieser Voraussetzungen ist eine ärztliche Bewilligung des chef- und kontrollärztlichen Dienstes einzuholen. |
R | Nach gesicherter Diagnostik und Vorliegen eines Therapiekonzeptes durch die Fachärztin/den Facharzt für Radiologie kann die Verordnung auch durch eine Ärztin/einen Arzt für Allgemeinmedizin erfolgen. Medizinisch indizierte fachärztliche Kontrollen müssen regelmäßig von der angegebenen Fachärztin bzw. dem angegebenen Facharzt durchgeführt werden. Für Verordnungen außerhalb dieser Voraussetzungen ist eine ärztliche Bewilligung des chef- und kontrollärztlichen Dienstes einzuholen. |
U | Nach gesicherter Diagnostik und Vorliegen eines Therapiekonzeptes durch die Fachärztin/den Facharzt für Urologie kann die Verordnung auch durch eine Ärztin/einen Arzt für Allgemeinmedizin erfolgen. Medizinisch indizierte fachärztliche Kontrollen müssen regelmäßig von der angegebenen Fachärztin bzw. dem angegebenen Facharzt durchgeführt werden. Für Verordnungen außerhalb dieser Voraussetzungen ist eine ärztliche Bewilligung des chef- und kontrollärztlichen Dienstes einzuholen. |
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