Abkürzung - BVO Bevorratungsverordnung Stand Oktober 2025

Geändert am Mo, 29 Sep um 3:50 NACHMITTAGS

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Bedeutung des Kürzels „BVO“ im ACO / Bevorratungsverordnung in Österreich

Das Kürzel BVO steht für Bevorratungsverordnung (Verordnung betreffend die Bevorratung von Humanarzneispezialitäten in Österreich). Seit Inkrafttreten dieser Verordnung wurde die Kennzeichnung mit „BVO“ in den ACO übernommen, um bestimmte Arzneimittel zu markieren, die unter diese gesetzliche Pflicht fallen.

Was bedeutet die BVO-Verpflichtung?

  • Die Bevorratungsverordnung (BGBl. II Nr. 161/2024) verpflichtet Zulassungsinhaber bestimmter Humanarzneimittel, ab 21. April 2025 in Österreich vorrätige Mengen bereitzuhalten.

  • Bei Arzneimitteln, die in der Anlage zur Verordnung gelistet sind, wird ein Arzneimittelvorrat für 4 Monate gefordert, basierend auf dem Absatz im Vorjahr.

  • Die Kennzeichnung „BVO“ in ACO hilft Ihnen sofort zu erkennen, ob ein Arzneimittel dieser Bevorratungspflicht unterliegt.

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