Lizenzregelung
Eine Lizenz gilt immer für eine Rechtseinheit (z. B. Apotheke, Klinik, Universität).
Nutzung pro Lizenz
Pro Lizenz dürfen bis zu 5 Benutzer:innen gleichzeitig auf bis zu 3 Endgeräten die lizenzierten Inhalte verwenden.
Ein:e Benutzer:in ist dabei eine Person der jeweiligen Rechtsperson des Lizenznehmers (z. B. Eigentümer:in oder Angestellte:r).
Beispiele zur Rechtsperson
Gruppenpraxis (OG, KG, GmbH) = 1 Rechtsperson
Gemeinschaftspraxis = mehr als eine Rechtsperson (es ist eine Lizenz je Rechtsperson erforderlich – auch dann, wenn man sich Räumlichkeiten teilt).
Für große Gesundheitseinrichtungen (z. B. Krankenhäuser) ist unter bestimmten Voraussetzungen eine IP-Freischaltung möglich. Kontaktieren Sie unseren Verkauf gerne über die Kontaktmöglichkeit in diesem Hilfe-Widget.
War dieser Artikel hilfreich?
Das ist großartig!
Vielen Dank für das Feedback
Leider konnten wir nicht helfen
Vielen Dank für das Feedback
Feedback gesendet
Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren